Allgemeine Informationen
1. Hauswirtschaftliche Versorgung
Die hauswirtschaftliche Versorgung erfolgt von täglich anwesenden Präsenzkräften. Es werden viermal täglich gemeinsame Mahlzeiten angeboten, dabei steht es jedem frei, ob er daran teilnehmen möchte, das zubereitete Essen lieber im Zimmer einnehmen, oder die Versorgung selbst übernehmen möchte. Die Gemeinschaftsküche sowie die Speisekammer sind für alle Bewohner frei zugänglich und dürfen jederzeit genutzt werden. Das Essen wird täglich frisch unter Einbezug der Bewohner zubereitet. Der wöchentliche Speiseplan wird unter Rücksichtnahme von Abneigungen und Unverträglichkeiten gemeinsam erstellt. Die Bewohner können auf Wunsch hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Serviettenlegen, Tisch decken, Spülmaschine einräumen uvm. übernehmen. Dabei werden sie stets durch die Präsenzkraft unterstützt. Die Lebensmittelbestellung erfolgt nach Lagerkontrolle und Durchsicht von Werbeprospekten zweimal wöchentlich mit anschließender Lieferung. Die gelieferten Lebensmittel werden gemeinsam mit den Bewohnern sachgerecht gelagert.
2. Zielvorstellung
Die in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft erbrachten pflegerischen Betreuungsleistungen und Hilfen bei der Haushaltsführung sollen Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf bei größtmöglicher sozialer Integration ein weitgehend selbstbestimmtes Leben in eigener Häuslichkeit und in häuslicher Gemeinschaft ermöglichen. Individuelle Kompetenzen und Ressourcen sollen erhalten oder bestenfalls zurückgewonnen werden, und somit ein stationärer Aufenthalt vermieden werden.
Die Leistungsberechtigten schließen jeweils einen externen Mietvertrag mit der Immobiliengesellschaft (Einzelmietvertrag), bedarfsweise und leistungsbezogen einen Pflegevertrag mit dem ambulanten Pflegedienst und einen Betreuungs-sowie Hauswirtschaftsvertrag mit dem Leistungserbringer ab.
Der Pflegedienst und/oder Betreuungsdienst ist frei wählbar, und wird in einem gesonderten Vertrag über das Gremium der Selbstbestimmung geregelt.
Die erbrachten Leistungen sind ausreichend, individuell, zweckmäßig, wirtschaftlich und übersteigen nicht das Maß der Notwendigkeit.
Der Tagesablauf kann und soll aktiv mitbestimmt und eigene Wünsche und Ideen eingebracht werden.
Die anwesenden Betreuungs- und Pflegekräfte bieten Unterstützung bei der Bewältigung des alltäglichen Lebens. In der Wohnform des ambulant betreuten Wohnens ist ein selbstbestimmtes, individuelles Leben mit allen Gewohnheiten und Strukturen weiterhin möglich.
Das Gremium der Selbstbestimmung, welches auch in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft „Wohnen am Schlosspark“ aktiv ist, bietet hier Sicherheit und viele Möglichkeiten der Mitgestaltung. Das Gremium soll Bewohnerwünsche umsetzen und gleichzeitig einen reibungslosen Ablauf in der Wohngemeinschaft sicherstellen. Es werden die bestmöglichen Entscheidungen für alle Bewohner gemeinsam getroffen und Gemeinschaftsaktivitäten geplant und durchgeführt. Das Konzept „Wohnen am Schlosspark“ ist für alle pflegebedürftigen Klienten, auch kognitiv Eingeschränkte, dementiell Veränderte, geeignet (siehe Maßnahmen, Modell, Milieu therapeutisches, Biografie orientiertes Arbeiten nach gerontopsychiatrischen Grundsätzen).
3. Beschreibung der Maßnahmen/Grundsätze/Leitbild
- Wir achten bei der Fürsorge der uns anvertrauten Klienten unter Beachtung der Sicherheitsrisiken, stets auf dessen Autonomie
- Das Selbstwertgefühl der Bewohner soll gestärkt bzw. aufrechterhalten werden. Bei fortschreitender Demenz wird versucht, möglichst auf freiheitsentziehende Maßnahmen und Medikamente zu verzichten. Schreien und Unruhe werden als Art der noch vorhandenen Kommunikation zugelassen und der gesteigerte Bewegungsdrang darf ausgelebt werden, solange sich Mitbewohner dadurch nicht massiv belästigt fühlen.
- Stresssituationen sollen entschärft, Wünsche erfüllt und auf Gefühle eingegangen werden.
- Der Bewohner darf bis zu seinem letzten Tag in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft bleiben. Er wird dort in Würde und nach seinen Wunschvorstellungen (oder mit Angehörigen/Betreuern nach mutmaßlichem Willen) bis zum Tod begleitet und versorgt. Eine Zusammenarbeit mit der speziellen ambulanten Palliativversorgung (SAPV) z.B. zur Schmerzlinderung, zur Vermeidung von Krankenhauseinweisungen ist jederzeit möglich. Seelsorgerische Begleitung oder Begleitung durch den Hospizverein kann auf Wunsch vermittelt werden. Der Bewohner und seine Angehörigen werden auf Wunsch, in dieser Ausnahmesituation stets von den anwesenden Pflegekräften begleitet.
- Die Angehörigen, in einem Gremium der Selbstbestimmung zusammengeschlossen, sehen die Wohngemeinschaft als „Zuhause“ ihrer Pflegebedürftigen mit allen Rechten und Pflichten. Sie wünschen sich optimale Versorgung ihrer zu Pflegenden durch geschultes Personal, größtmögliche Freiräume und Mitsprache. Es gibt keine festen Besuchszeiten, keine festgelegten Aufsteh-, Frühstücks- Bettgehzeiten oder ähnliches. Angehörige besorgen Pflegeutensilien, Wäsche usw. selbst und auf eigenen Wunsch. Es gibt keine Einheitsseife, gleiche Handtücher oder Bettwäsche.
- Mitarbeitern ist bewusst, dass sie in der Wohngemeinschaft und den Privaträumen der Bewohner nur eine Gastrolle haben, obwohl 24 Stunden Personal präsent ist. Auf Wahrung der Intimsphäre, Toleranz und Flexibilität wird größter Wert gelegt. Eine empathische und wertschätzende Grundhaltung wird vorausgesetzt, Gesprächsbereitschaft stets signalisiert. Ein Miteinander ist ausdrücklich erwünscht.
- Um eine weitmögliche Autonomie der Bewohner zu gewährleisten werden Ressourcen und Selbständigkeit gefördert.
- Die Betreuung wird auf individuellen Wunsch durchgeführt und dem Wetter entsprechend angepasst. Es werden Angebote unterbreitet, geplant, vorbereitet und durchgeführt. Jedem Bewohner steht es frei, ob er sich bei den geplanten Angeboten einbringen möchte. Es werden sowohl Einzel- als auch Gruppenbetreuungsangebote geplant. Gespräche, Einzelbetreuung und Spaziergänge werden auch außerhalb der geplanten Aktivitäten angeboten und durchgeführt.
- Betreuung und Begleitung wird transparent und nachvollziehbar verschriftlicht.
- Bewohner werden nach Möglichkeit in hauswirtschaftliche Alltagshandlungen eingebunden, z.B. Mitarbeit bei der Nahrungszubereitung, Tisch decken, Servietten falten. In der Gemeinschaftsküche werden Gespräche geführt, Gerüche wahrgenommen und man kann jederzeit sowohl aktiv als auch passiv Gemeinschaft erleben.
- Je nach Allgemeinzustand wird ein Transfer und die Teilhabe selbständig, mit Begleitung, Rollator, im Rollstuhl oder Pflegerollstuhl ermöglicht.
- Der Speiseplan wird gemeinsam erstellt, dabei wird auf individuelle Vorlieben und Unverträglichkeiten Rücksicht genommen.
- Die Betreuungsmaßnahmen dienen ebenfalls dem Zweck, Aktivitäten zu unterstützen, Kommunikation und soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und einen bedürfnisgerechten Tag-Nachtrhythmus einzuhalten. Es werden Orientierungshilfen gegeben und auch Lösungsvorschläge bei Problemen angeboten.
- Das Tempo und der Umfang der Pflege werden an den einzelnen Bewohner und an dessen Tagesverfassung sowie Adaptationszeit angepasst. Sie unterliegen keinem Limit in Bezug auf Zeitpunkt und Dauer der Verrichtungen. Selbständig geführte Waschbewegungen werden weitergeführt, basale Impulse gesetzt, wie z.B. Waschlappen oder vorbereitete Zahnbürste in die Hand gegeben, es wird nach kinästhetischen Grundsätzen gearbeitet.
- Die Kleiderauswahl darf vom Bewohner selbst getroffen werden, sofern es den Bedürfnissen und der Witterung angepasst ist.
- Jedem Bewohner ist die Arzt- und Apothekenwahl freigestellt. Dies gilt ebenso für alle externen Versorger wie z.B. Sanitätshaus, Fußpflege, Friseur, Therapeuten (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie…) und Wundexperten.
4. Pflegemodell
Bei der Pflege orientieren wir uns primär am Strukturmodell der Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des Lebens (Monika Krohwinkel), die eine ganzheitliche Pflege von Mensch und Umwelt bei der täglichen Arbeit mit den Klienten umsetzt. Dabei ist sie bestrebt, den Menschen in seiner Unabhängigkeit zu fördern, vorhandene Fähigkeiten und Ressourcen des Klienten aufzudecken, zu unterstützen und entsprechend zu fördert.
Gerade im Umgang mit kognitiv eingeschränkten Klienten und deren unterschiedlichen Stufen und Erreichbarkeiten ist es nicht immer möglich, nach einem bestimmten Modell oder Konzept zu arbeiten. Es gibt verschiedene gerontopsychiatrische Modelle, z.B. Psychobiografisches Pflegemodell nach Böhm, Kitwood, Validation, Snoezelen, Basale Stimulation, Drei Welten Modell uvm. Jedes Modell vereint wertschätzenden, empathischen, individuellen Umgang. Bei unserer täglichen Arbeit ist es uns wichtig, dass jeder Bewohner die für ihn notwendige individuellen Maßnahmen erhält.
Noch vorhandene Antriebe, Fähigkeiten, wie z.B. Essen mit den Fingern, weil man das Besteck nicht mehr benutzen kann oder die Notwendigkeit der Verwendung nicht erkennt, werden nicht unterbunden, sofern das Gemeinschaftsleben dadurch nicht in erheblichem Maße gestört wird. Eigene Vorstellungen werden berücksichtigt und zugelassen und nach Möglichkeit nicht korrigiert. Das bedeutet, dass z.B. das Unterhemd über dem Pulli oder auch die Hose verkehrt herum angezogen werden darf.